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Herzlichen Glückwunsch, du hälst deinen Führerschein in der Hand und hast dein Ziel erreicht!

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Fahrerlaubnisbehörde Meppen - Führerscheinstelle


Anschrift:

Fahrerlaubnisbehörde Meppen Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

Ordeniederung 1

49716 Meppen


Postanschrift:

Postfach 1562   

49705 Meppen



E-Mail-Adresse: landkreis@emsland.de



Telefonnummer:

05931 44-0 (Zentrale),

-1133, -2133 (Nachname A-K),

-1147, -2147 (Nachname L-Z)




Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 13:00 Uhr


Was noch zu erwähnen wäre:

Du hast dein Mindestalter noch nicht erreicht, hast anstatt des beantragten Führerscheins B dich doch für den B179 entschieden oder hast eine BF17 Prüfbescheinigung ausgehändigt bekommen, obwohl du in 2 Wochen 18 wirst. Da gibt es Klärungsbedarf oder?



Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung (rosa) ausgestellt,

die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.


Mit dem 18. Geburtstag, wird der Führerschein durch die Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und dann per Post zugesendet (ca. 2 Wochen).

Mit einer Prüfungsbestätigung(weißer Zettel) darf nicht gefahren werden.

Und denk daran, dein Führerschein wurde auf Probe erteilt...

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