Herzlichen Glückwunsch, du hälst deinen Führerschein in der Hand und hast dein Ziel erreicht!
Fahrerlaubnisbehörde Meppen - Führerscheinstelle
Anschrift:
Fahrerlaubnisbehörde Meppen Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Postanschrift:
Postfach 1562
49705 Meppen
E-Mail-Adresse: landkreis@emsland.de
Telefonnummer:
05931 44-0 (Zentrale),
-1133, -2133 (Nachname A-K),
-1147, -2147 (Nachname L-Z)
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Du hast dein Mindestalter noch nicht erreicht, hast anstatt des beantragten Führerscheins B dich doch für den B179 entschieden oder hast eine BF17 Prüfbescheinigung ausgehändigt bekommen, obwohl du in 2 Wochen 18 wirst. Da gibt es Klärungsbedarf oder?
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung (rosa) ausgestellt,
die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.
Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Mit dem 18. Geburtstag, wird der Führerschein durch die Führerscheinstelle bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben und dann per Post zugesendet (ca. 2 Wochen).
Mit einer Prüfungsbestätigung(weißer Zettel) darf nicht gefahren werden.
Ruf an oder sende eine WhatsApp 05933 1456
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Hauptstraße 7,
49779 Niederlangen, Germany